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Teilnahmebedingungen

Bauernmarkt-Shopping 2020 - mitmachen & gewinnen!

§ 1 Gewinnspiel

Veranstalter des Gewinnspiels ist die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, Grenzgasse 10, 3100 St. Pölten
Die in der Folge verwendeten personenbezogenen Angaben umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er ein Foto oder die Rechnung von einem regionalen Einkauf auf einem niederösterreichischen Bauernmarkt inklusive den Kontaktdaten und Adresse an office@soschmecktnoe.at schickt. Bitte als Betreff "Bauernmarktshopping" anführen.
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit den gegenständlichen Teilnahmebedingungen samt der Verwendung der unter § 7 genannten Daten einverstanden.

Das Gewinnspiel läuft vom 14. September bis 31. Oktober 2020. Sämtliche Gutscheine, die vom Bauernmarkt-Gewinnspiel 2020 bis 15. Nov. 2021 nicht eingelöst wurden, sind ungültig und damit nicht mehr einlösbar! 

§ 2 Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen.
MitarbeiterInnen der Energie- und Umweltagentur NÖ, Gewinnspielagenten und Gewinnspielclubs sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 3 Durchführung

Preise des Gewinnspiels sind:
7 x 100 € „Gutes vom Bauernhof“-Einkaufsgutscheine, einzulösen bei allen „Gutes vom Bauernhof“-Betrieben auf Bauernmärkten oder Ab Hof.
Aus allen Teilnehmern werden die Gewinner per Zufallsgenerator ausgewählt.

Der Preis kann nicht übertragen oder in bar abgelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Preis kommt per Post zu Ihnen.
Über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden.
 

§ 4 Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel der Preise richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

Der Veranstalter haftet für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn der Schaden durch den Veranstalter, einen seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels & Neuauslosung

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. bei Verdacht der Beeinträchtigungen der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemäße oder unfaire Mittel), oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

§ 6 Sonstiges

Es ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss UN-Kaufrechts anwendbar.

Sollten einzelne Klauseln der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

§ 7 Datenschutz / Zustimmung zur Datenverwendung

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der persönlichen Daten erfolgt lediglich soweit und sofern dies zur direkten Abwicklung und Organisation des Gewinnspiels erforderlich ist. 
Wir haben keinen Einfluss auf die Übertragung der Daten im Internet selbst und übernehmen diesbezüglich keine Haftung. Nichtsdestotrotz unternehmen wir alles uns Zumutbare, um die Sicherheit der von den Teilnehmern übermittelten Daten zu gewährleisten.

Der/Die FotografIn erklärt mit der Übermittlung des Fotos, dass an dem Foto keine Urheberrechte Dritter besteht. Soweit auf dem Foto Personen abgebildet sind, versichert der/die ÜbermittlerIn, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Bei abgebildeten Kindern sichert der/die ÜbermittlerIn zu, dass das Einverständnis des Erziehungsberechtigten eingeholt wurde. Der/Die FotografIn räumt der Energie- und Umweltagentur NÖ ein, das Foto für Veröffentlichungen (Printmedien, Broschüre, Internet inkl. sozialer Plattformen) zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen.