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Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Seit 1992 gibt es einen EU-weiten Schutz für garantiert traditionelle Spezialitäten bei Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen. Geschützt werden Namen für traditionelle Produkte mit besonderen Merkmalen, wobei die Namen selbst besonders sein (z.B. Mozzarella), oder die besonderen Merkmale des Erzeugnisses zum Ausdruck bringen müssen. 

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