Förderung für Selbstbedienungsläden
Selbstbedienungsläden wachsen aktuell wie Pilze aus dem Boden. Dank der aktuellen Fördermöglichkeit von NÖ Regional werden es noch mehr!

© WWW.POV.AT
Selbstbedienungsläden wachsen aktuell wie Pilze aus dem Boden. Wir meinen, gut so! Auch unsere Partnerorganisation NÖ Region unterstützt die Entwicklung. Sie rief eine Fördermöglichkeit für „Mini-Laden mit digitalem Bezahlsystem“ ins Leben.
Gefördert werden dabei bäuerliche Regionalläden mit Selbstbedienung, die den Ortskern beleben, die Nahversorgung sichern und Leerstände im Ortskern reduzieren.
Mehr zu den Förderbedingungen & -maßnahmen lesen Sie hier!
NÖ Regional fördert Mini-Läden
Der Griff zu regionalen Produkten erfolgt häufiger denn je. Grund dafür ist die anhaltende Gesundheitssituation und das einhergehende, steigende Bewusstsein für regionale Wertschöpfung und Verfügbarkeit von Produkten.
Wie solch ein Mini-Laden mit digitalem Bezahlsystem aussehen kann, erfahren Sie im Video.
Voraussetzungen für förderfähige Ladenprojekte
Förderwerber bei den Mini-Läden ist im Idealfall die Gemeinde. Für das Beziehen der Fördermittel müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden. Dazu zählen folgende:
1. Gemeinde ist Teil einer NÖ Regional „Landesaktion“
Gemeinden können sich für Landesaktionen bewerben. Die Förderphase hierfür beläuft sich auf 4 Jahre, wobei Budget für die Dorfentwicklung und -erneuerung zur Verfügung gestellt wird. Bis 31.12.2023 läuft die Einreichfrist für Gemeinden.
2. Regionalladen belebt den Ortskern
Läden im Ortskern sind förderfähig. Im Idealfall erweckt die regionale Einkaufsmöglichkeit einen Leerstand – sprich ein leerstehendes Gebäude - zu neuem Leben
3. Viele ProduzentInnen, viele Produkte
In einem anständigen Laden findet man eine Vielfalt an Produkten. Daher ist es eine Notwendigkeit, dass mindestens fünf Betriebe den Laden als Gemeinschaft betreiben und beliefern. Wichtig ist, dass sich darunter keine gewerblichen Betriebe finden. Der Grund dafür sind die Öffnungszeiten.
Alkoholhaltige Getränke und Speisen sind im Sortiment nicht erlaubt.
4. MUST HAVE: digitales Bezahlsystem
Für eine kundenfreundliche und rechtskonforme Abrechnung benötigt ein Selbstbedienungsladen ein digitales Bezahlsystem. Dieses ist für die Förderung eine Notwendigkeit.
Förderfähige Maßnahmen & Anlaufstelle
Förderfähige Maßnahmen sind u.a.
- Sanierungen bei den Lokalräumlichkeiten
- Einrichtung vom Lokal
- Anschaffungskosten fürs digitale Bezahlsystem
Die maximale Fördersumme beläuft sich dabei auf 50 Prozent der Investitionssumme, mit einem Maximum von € 50.000. Laufende Kosten werden nicht förderfähig.
Bei Fragen & Anmerkungen steht Ihnen gerne der Projektverantwortliche der NÖ Regional zur Verfügung: Johannes Wischenbart | +43 676 88 591 211 | mostviertel@noeregional.at
Hier erfahren Sie mehr zur Förderschiene "Mini-Laden mit digitalem Bezahlsystem".