Bio-Landwirtschaft in Niederösterreich

Die biologische Landwirtschaft ist die ökologischste Form der Nahrungsmittelproduktion. Bio bedeutet Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Das heißt Verzicht auf synthetische Dünge-, Lager- und Pflanzenschutzmittel. Das heißt aber auch artgerechte Tierhaltung - die Haltung sowie die Fütterung erfolgen den natürlichen Bedürfnissen der Tiere entsprechend und unter Verzicht auf Gentechnik. Die biologische Landwirtschaft ist aber vor allem ein höchst effizientes Mittel im Klimaschutz: durch den Verzicht auf Mineraldünger und importierte Futtermittel werden gegenüber der konventionellen Landwirtschaft bis zu 60 % der CO2-Emissionen eingespart.


Die Herstellung von Bio-Produkten ist EU weit gesetzlich geregelt, das unterscheidet sie eindeutig von anderen Produkten und Gütesiegeln. Produkte mit einem Bio-Gütesiegel werden von der Produktion über die Verarbeitung bis zum Verkauf von unabhängigen Kontrollstellen geprüft.


Wo „Bio“ drauf steht, muss auch „Bio“ drinnen sein. Dafür sorgt eine klare gesetzliche Regelung. Ein bisschen „Bio“ gibt es nicht! Biologische Lebensmittel werden nach gesetzlich genau definierten Richtlinien erzeugt und werden nach klaren Regeln gekennzeichnet. Wer diese Kennzeichnungen kennt, kann jedes Produkt im Handel leicht als echtes Bio-Lebensmittel oder Pseudo-Bio-Produkt identifizieren. Denn: Jedes echte Bio-Produkt muss zumindest am „Bio-Hinweis“ und an der „Bio-Kontrollstelle“ erkennbar sein.

 

Achten Sie daher auf die folgende Bio-Kennzeichnung:

  • Der Bio-Hinweis
    Ein Hinweis auf "Bio" ist ausreichend (z. B. Bio-Dinkel). Die biologischen Zutaten in der Zutatenliste sind aber einzeln als solche zu kennzeichnen.
    Den Anbietern wird die Verwendung von nachfolgenden Zusatzbezeichnungen empfohlen:
    "aus biologischem (oder ökologischem) Anbau“
    "aus kontrolliert biologischem Anbau" (kbA)
    "aus biologischer (oder ökologischer) Landwirtschaft“
    "aus biologischem (oder ökologischem) Landbau“

  • Die Kontrollstelle
    Sie kann entweder namentlich genannt und/oder durch die Kontrollnummer (z.B.: AT - N - 01 - BIO) bezeichnet sein.

  • Das Bio-Erkennungszeichen
    Zur schnelleren Erkennbarkeit werden überdies viele Produkte deutlich sichtbar mit eigenen Bio-Erkennungszeichen gekennzeichnet.


Mehr Infos zur Lebensmittelkennzeichnung allgemein und zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln finden Sie auch unter Lebensmittelkennzeichnung.

Was tun bei nicht verpackten Bio-Lebensmitteln?
Bei nicht verpackten Bio-Lebensmitteln, wie sie etwa auf Bauernmärkten angeboten werden, fragen Sie am besten den Anbieter nach seiner Bio-Kontrollnummer oder lassen sich das Zertifikat seiner Bio-Kontrollstelle zeigen.

Achtung Bio-Schwindel!
Vorsicht bei Bezeichnungen wie "aus naturnahem Anbau" oder "aus umweltgerechter Landwirtschaft" oder "aus kontrolliertem Anbau" - diese haben mit „Bio“ nichts zu tun.

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