
Kulinarium / Produktherkunft und Qualität
Herkunft und Qualität der Produkte
Eine Vielzahl von Marken- und Gütezeichen werden verwendet, um den Konsumenten von der hohen Qualität zu überzeugen und auf die nachvollziehbare Herkunft eines Produktes hinzuweisen. Doch nicht jede Angabe eignet sich als seriöser Herkunftshinweis. Für das Führen des Zeichens „Made in Austria“ wird bloß eine mindestens 50%ige Wertschöpfung in Österreich verlangt. Das kann im Extremfall bereits durch Abpacken oder Weiterverarbeiten eines ausländischen Rohstoffes im Inland erreicht werden.
Im Folgenden soll eine Auswahl der wichtigsten Güte- und Herkunftszeichen vorgestellt werden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Garantierte Herkunft aus Österreich

- AMA-Gütesiegel
- Lebensmittel mit AMA-Gütesiegel erfüllen überdurchschnittliche Qualitätskriterien, ihre Herkunft ist nachvollziehbar und sie werden durch unabhängige Kontrollen überprüft. AMA-Gütesiegel-Lebensmittel dürfen nur Rohstoffe des angegebenen Landes enthalten. Bei verarbeiteten Lebensmitteln, die zum Teil in Österreich nicht herstellbare Zutaten enthalten, darf der Anteil dieser max. ein Drittel betragen.

- Gutes vom Bauernhof
- Gutes vom Bauernhof ist eine Dachmarke, die kontrollierte bäuerliche Direktvermarktungs- betriebe führen dürfen. Sie dient damit der Kennzeichnung besonderer Qualitätsprodukte, die aus bäuerlicher Produktion stammen und für sorgsamen Umgang mit Mensch, Tier und Umwelt stehen. Für die Qualitätssicher-ung sorgen laufende Weiterbildung, interne Hofchecks und externe Kontrollen.

- AMA-Biozeichen in Farbe
- Beim AMA-Biozeichen mit Ursprungsangabe müssen die wertbestimmenden Rohstoffe zu 100% aus der im Zeichen angeführten Region (Österreich) stammen. Für nicht in dieser Region herstellbare Rohstoffe gilt bei ver-arbeiteten Lebensmitteln ein Toleranzbereich von bis zu einem Drittel. Die Verarbeitung
muss in der angegebenen Region stattfinden.

- Bio Austria
- Mit Bio Austria haben sich die österreich-ischen Bio-Bauern zu einer großen Werte-gemeinschaft zusammengefunden. Kern dieser sind die fünf Grundwerte: Ökologie, Würde der Tiere, Forschung und Innovation, Faire Preise, Bio-Bäuerliche Lebensmittel-kultur. Außerdem gibt es noch weitere kleinere Biobauern-Verbände wie Demeter oder Moorheilbad Harbach.

- Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
- Darunter versteht man den Namen einer Gegend oder eines bestimmten Ortes, mit dem ein Agrarerzeugnis oder ein Lebensmittel bezeichnet wird. Seine Güte oder Eigen-schaften verdankt es diesem geographischen Gebiet und es wird in diesem begrenzten Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt.
In Österreich gibt folgende Produkte mit g.U. Schutz: Waldviertler Graumohn g.U., Wachauer Marille g.U., Gailtaler Almkäse g.U., Tiroler Almkäse/Tiroler Alpkäse g.U., Tiroler Bergkäse g.U., Vorarlberger Alpkäse g.U., Vorarlberger Bergkäse g.U.

- Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)
- Darunter versteht man den Namen einer Gegend oder eines Ortes, mit dem ein Agrar-erzeugnis oder ein Lebensmittel bezeichnet wird, bei dem sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft aus dem geographischen Gebiet ergibt und das in diesem begrenzten Gebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt wird.
In Österreich gibt es zur Zeit folgende Produkte mit g.g.A. Schutz: Steirisches Kürbiskernöl g.g.A., Steirischer Kren g.g.A., Gailtaler Speck g.g.A. und Tiroler Speck g.g.A., Marchfeldspargel g.g.A..

- Wein aus Österreich
- Qualitäts- und Prädikatswein, der in Österreich produziert und in Flaschen abgefüllt wird, ist gemäß Österreichischem Weingesetz mit einer Banderole über dem Flaschenverschluss zu versehen. So erkennt der Konsument, dass der Wein aus Qualitäts-weinrebsorten eines einzigen Weinbaugebietes erzeugt wurde und eine der Bezeichnung entsprechende Eigenart aufweist.
Sonstige Qualitätszeichen

- EU-Bio Zeichen „Grünes EU-Blatt“
- Ab 1. Juli 2010 muss auf allen in der EU produzierten und vorverpackten Bio-Produkten, neben der Codenummer der Kontrollstelle und dem Ort der Erzeugung, das neue EU-Bio-Logo abgebildet werden (für ältere Verpackungs-materialien gelten Übergangsfristen). Aber auch zukünftig können sich nationale Logos auf den
Verpackungen befinden.

- Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)
- Seit dem Jahr 1992 gibt es einen EU-weiten Schutz für garantiert traditionelle Spezialitäten bei Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen. Geschützt werden Namen für traditionelle Produkte mit besonderen Merkmalen; wobei die Namen selbst besonders sein (z.B. Mozzarella), oder die besonderen Merkmale des Erzeugnisses zum Ausdruck bringen müssen.



